Centro vacanze Camping Village
Eraclea Mare, Venezia - Italy
Geöffnet vom 12.05.12 bis 15.09.12
Eraclea Mare, Venezia - Italy
Geöffnet vom 12.05.12 bis 15.09.12
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INFO Linea diretta |
Campingplatzordnung
![]() Jede einzelne Person hat beim Zutritt zum Campingplatz einen Ausweis abzugeben und ein Formular zur gesetzlichen Eintragung auszufüllen. Der Gast hat die Richtigkeit der Angaben im selben Moment zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten oder Fehler sofort bekannt zu geben. Der Zutritt zu Portofelice ist nur mit dem Identifikationsarmband am Handgelenk gestattet.
![]() Minderjährige dürfen das Gelände nur in Begleitung von Volljährigen bzw. dem gesetzlichen Vormund betreten.
![]() Die Personen, die Portofelice Gäste besuchen möchten, sind verpflichtet, am Eingang einen Ausweis zu hinterlegen. Bei Aufenthalten über 60 Minuten wird für jede Person der Tagesbesuchertarif laut Preisliste angewandt.
Der Eintritt ist von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr nur zu Fuss erlaubt.
An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen können keine Besucher zugelassen werden.
Die Direktion hat das Recht die Eintrittserlaubnis jederzeit zu widerrufen. ![]() Jeder Gast erhält einen Eintrittsschein „Camping-Pass“, der dem Personal von Portofelice auf Verlangen vorzuweisen und bei der Abfahrt an der Kasse wieder abzugeben ist. Alle Gäste müssen allzeit den Camping-Pass mithaben, vor allem während der Abend- und Nachtstunden.
![]() Der Gast hat bei der Stellplatzwahl den Anweisungen des Personals zu folgen. Der Platz kann nur mit der Genehmigung der Campingleitung gewechselt werden. Der Stellplatz darf nicht von mehr als 7 Personen und nur von ein und derselben Familie bzw. Gruppe belegt werden. Gäste mit Wohnmobilen haben kein Recht auf einen Pkw-Abstellplatz, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen mit der Campingleitung getroffen wurden.
![]() Die Abfahrt: Der Stellplatz muss bis 12.00 Uhr geräumt werden. Andernfalls wird ein weiterer Tag berechnet. Die Schlüssel der Unterkünfte sind bis 10.00 Uhr abzugeben.
![]() Jeder abfahrende Gast hat seinen Aufenthalt selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann nicht von noch bleibenden Gästen beglichen werden. Die Campingleitung kann sowohl bei den Unterkünften als auch bei den Stellplätzen die Vorauszahlung für den vereinbarten Aufenthalt verlangen.
![]() Der Campinggast hat immer auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen, vor allem während der Ruhestunden (von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.30 bis 7.30 Uhr) ist der Gebrauch von Motorfahrzeugen, Fernseh- und Radioapparaten und anderen Lärm verursachenden Geräten und Gegenständen untersagt. Das Auf- und Abbauen von Zelten ist während dieser Zeit nicht gestattet.
![]() Fahrzeuge, insbesondere Motorfahrzeuge, dürfen nur außerhalb der Ruhestunden aus- und einfahren. Die Campinggäste haben eine Höchstgeschwindigkeit (max. 10 km/h) einzuhalten und die Verkehrsschilder zu beachten. Zusätzliche Fahrzeuge sind auf dem Campingplatz nur dann gestattet, wenn es genügend freie Parkplätze gibt.
![]() Kinder sind ständig zu beaufsichtigen. Die Eltern werden ersucht, die Kinder zu den Duschen, WC-Anlagen, zum Strand, Swimmingpool und Spielplatz zu begleiten. Die Campingleitung übernimmt keine Haftung.
![]() Die Benutzung der Schwimmbäder außerhalb der Öffnungszeiten ist streng verboten.
![]() Gemäß den neuen Bestimmungen zur Sicherheit der Campinggäste und gegen Umweltverschmutzung ist Grillen mit Brennholz oder Holzkohle nicht gestattet. Die Benutzung eines Gasgrills ist jedoch erlaubt.
![]() Eingegangene Post und verschiedene Mitteilungen sind im Informationsbüro zu finden. Ansagen über Lautsprecher erfolgen nur um 11.30 Uhr und um 19.00 Uhr.
![]() Der Campingplatz wird ständig bewacht. Die Campingleitung haftet nicht für eventuelle Diebstähle von Wertsachen, die nicht zur Aufbewahrung abgegeben wurden. Im Kassenbüro gibt es die Möglichkeit, Wertsachen in einem Safe unterzubringen.
![]() Die Campingleitung haftet für Dritte, Sach- und Personenschäden innerhalb der Grenzen der dafür vorgesehenen Versicherungspolice des Campingplatzes.
![]() Jeder, der bei Vandalismus oder Diebstahl ertappt wird, das Swimmingpool außerhalb der Öffnungszeiten benutzt oder die Verhaltensregeln des Campingplatzes missachtet, wird sofort vom Campingplatz verwiesen und gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde angezeigt.
![]() Hunde und sonstige Haustiere sind nicht erlaubt, eine Ausnahme davon bilden gesetzliche Vorschriften.
![]() Bei Stromausfall, Wassermangel oder ähnlichem durch Gründe höherer Gewalt wie zum Beispiel Reparaturen etc., die von der Campingplatzleitung verschuldet sind oder nicht, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
![]() Der Gast kann seine Klimaanlage innerhalb der Grenzen der Stromversorgung des Standplatzes in Anspruch nehmen, sollte sich ein Nachbar jedoch über den Lärm der Klimaanlage beschweren (vor allem in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 23.30 bis 7.30 Uhr), behält sich die Leitung das Recht vor, sie abschalten zu lassen.
![]() Die Leitung behält sich das Recht vor, jede Ausstattung (Zelte, Pflöcke, Seile, Abdeckungen, etc.) ändern oder fortschaffen zu lassen, die die Korrektheit des Campingplatzes stören oder nicht gemäß der Sicherheitsvorschriften montiert sind.
Die vorliegenden Bestimmungen werden dem Gast bei der Ankunft ausgehändigt und sind im Empfangsbüro ausgehängt. Mit Zutritt auf den Campingplatz akzeptiert der Gast die Bestimmungen vorbehaltlos. |
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